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Diözesanrat im Bistum Münster erörtert synodale Veränderungsprozesse

Die katholische Kirche im Bistum Münster ist derzeit Teil einer weltweiten synodalen Bewegung. Welche Konsequenzen hat dies für den Diözesanrat, das oberste synodale Mitwirkungsgremium im Bistum Münster?

Die katholische Kirche im Bistum Münster ist derzeit Teil einer weltweiten synodalen Bewegung. Dabei geht es darum, unter Berücksichtigung der gewachsenen Traditionen und im Blick auf die pastoralen Gesamtlagen mehr Beteiligung zu organisieren. Die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für den Diözesanrat, das oberste synodale Mitwirkungsgremium im Bistum Münster, ergeben werden, stand am 21. Juni im Zentrum der Sitzung des Gremiums. Bischof Dr. Felix Genn machte dabei deutlich, dass Synodalität gelernt werden müsse, indem man sich auf den Weg der Synodalität begebe: „Wenn wir das tun, werden wir die richtigen Antworten auf die Herausforderungen finden, vor denen wir stehen“, sagte der Bischof.

Der Theologe Prof. Dr. Thomas Söding und Hendrik Roos, Geistlicher Leiter beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Münster, stellten die Überlegungen zur synodalen Weiterentwicklung des Diözesanrates vor. Prof. Söding warb für eine Reform mit Ambition und Augenmaß. Wichtig sei eine Profilierung und Hierarchisierung der Gremien. Es brauche „keine Verantwortungsdiffusion, sondern eine Aufgabenklärung“. In einer synodalen Kirche gehe es im Sinne von Papst Franziskus immer um mehr Beteiligung, mehr Transparenz, mehr Verantwortung – mehr „Mission“. 

Der Diözesanrat müsse dabei drei Schlüsselfragen beantworten: Die „Masterfrage“ sei die, wie die synodale Mitwirkung mit der bischöflichen Verfassung vermittelt werden könne. Ein Lösungsvorschlag könne sein: „Der Diözesanrat berät und entscheidet unter der Leitung des Bischofs.“ Die Hauptaufgabe liege dabei darin, das Wie des Miteinanders im Regel- und Konfliktfall zu ordnen. Antworten müssten zudem auf die Fragen gefunden werden, wie die Ziel-führung der Beratungs- und Entscheidungswege garantiert werden könne und wie die Zusammensetzung des Diözesanrates Repräsentanz und Kompetenz garantieren könne. Unter anderem geklärt werden müsse dabei das künftige Verhältnis des Diözesanrates als dem zentralen synodalen Gremium zum Kirchensteuerrat. Auch müsse eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie bei der Zusammensetzung des Diözesanrates Leitungs-, Regional- und Engagementsprinzip miteinander verbunden werden könnten. Die Hauptaufgaben seien hierbei Wahlverfahren festzulegen, Wahlkriterien zu definieren und das Wahlmandat zu stärken. 

Weitere Themen der Sitzung waren unter anderem der Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen sowie der Entwurf einer neuen Pfarreiratssatzung. Vorgestellt wurde zudem eine Initiative, bei der alle Pfarreien und kirchliche Einrichtungen im Bistum aufgerufen werden, Trauer-Blutbuchen als Symbole der Erinnerung an den sexuellen Missbrauch zu pflanzen und diese mit einer Gedenktafel zu versehen (s. gesonderte Pressemitteilung vom 21. Juni).